Jetzt mit uns die maximale Förderung sichern
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG EM) wurde zum 1.1.2024 reformiert. Ziel ist es weiterhin, den Umstieg auf Heizsysteme mit erneuerbaren Energien zu unterstützen. Der Heizungstausch kann ab sofort beauftragt und der Förderantrag nachgereicht werden. So profitieren Sie schon jetzt von den neuen Fördersätzen. Für den Neubau sind keine Zuschüsse oder Boni vorgesehen.
Übergreifend gilt für alle Sanierungen, dass die Höhe der Zuschüsse vom Brennstoff der bestehenden Anlage, dem Alter der Heizanlage sowie dem aktuellen Haushaltseinkommen abhängig sind. Darüber hinaus können Boni nur von Eigentümern selbstbewohnter Einheiten abgerufen werden. Zusätzlich sind keine Zuschüsse und Boni für Einzelheizungen vorgesehen, sofern ein Wärmenetz von der Kommune ausgewiesen ist.
WÄRMEPUMPEN
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben beträgt 30.000 € für die erste Wohneinheit.
30 % Zuschuss für den Umstieg auf Heizsysteme mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien für alle Sanierer.
+ 5 % Effizienz-Bonus (ehemals Wärmepumpen-Bonus) für die Nutzung eines natürlichen Kältemittels oder der Wasser-, Erdreich- oder Abwasserwärme.
Folgende Boni gelten nur für selbstgenutzte Wohneinheiten
+ 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus; Bedingung ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen unabhängig vom Alter der Anlage oder Gas- oder Biomasseheizungen > 20 Jahre.
+ 30 % EINKOMMENS-BONUS bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen unter 40.000 €.
FALLBEISPIEL 1
Sie wollen Ihre alte Ölheizung gegen eine klimafreundliche Wärmepumpe austauschen und Ihr zu versteuerendes Haushaltseinkommen ist höher als 40.000 €? In diesem Fall haben Sie Anspruch auf den Zuschuss, den Effizienz-Bonus und den Klimageschwindigkeits-Bonus. Insgesamt beträgt Ihr Fördersatz 55 % und Ihr Kostenzuschuss 16.500 €.
FALLBEISPIEL 2
Ihr Haushaltseinkommen beträgt weniger als 40.000 € und Sie wollen Ihre alte Öl- oder Gasheizung gegen eine klimafreundliche Wärmepumpe austauschen? In diesem Fall haben Sie Anspruch auf den Zuschuss, den Effizienz-Bonus, den Klimageschwindigkeits-Bonus sowie Einkommens-Bonus. Insgesamt beträgt Ihr Fördersatz 70 % und Ihr Kostenzuschuss damit 21.000 €.
Haben Sie Interesse?
Wir beraten Sie gerne und unterstützen bei der richtigen Antragstellung.
Sprechen Sie uns ganz unverbindlich dazu an.
Biomasseheizung
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben beträgt 30.000 € für die erste Wohneinheit.
30 % Zuschuss für den Umstieg auf Heizsysteme mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien für alle Sanierer.
+ 5 % Emissionsminderungszuschlag pauschal 2.500 €, wenn
nachweislich der Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m3 eingehalten wird.
Folgende Boni gelten nur für selbstgenutzte Wohneinheiten
+ 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus; Bedingung ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen unabhängig vom Alter oder Gasheizungen oder Biomasseheizungen > 20 Jahre. Für Biomasse gibt es den Bonus nur in Kombination mit Solarthermie, PV oder Wärmepumpe für elektrische Warmwasserbereitung.
+ 30 % EINKOMMENS-BONUS bei Haushaltseinkommen unter 40.000 €.
70% Höchstfördersatz
23.500 € maximaler Kostenzuschuss
Fallbeispiel Biomasseheizung
Sie halten nichts von einer Wärmepumpe oder haben ein Waldstück und wollen deshalb eine Pellets- oder Hackschnitzelheizung. Ihre Gasheizung ist auch schon älter als 20 Jahre und ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen ist unter 40.000 Euro. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf den Zuschuss und alle Boni. Insgesamt beträgt Ihr Fördersatz 70 % und Ihr Kostenzuschuss, inklusive Emissionsminderungszuschlag 23.500 €.
Haben Sie Interesse?
Nehmen Sie einfach unverbindlich Kontakt mit uns auf.
Gebäude-/Wärmenetz
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben beträgt 30.000 € für die erste Wohneinheit.
30 % Zuschuss für den Umstieg auf Heizsysteme mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien für alle Sanierer.
Folgende Boni gelten nur für selbstgenutzte Wohneinheiten
+ 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus; Bedingung ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen unabhängig vom Alter der Anlage bzw. Gas- oder Biomasseheizungen > 20 Jahre, bei Einrichtung/Erweiterung und Anschluss an Gebäude-/Wärmenetz.
+ 30 % EINKOMMENS-BONUS bei Haushaltseinkommen unter 40.000 €.
70% Höchstfördersatz
21.000 € maximaler Kostenzuschuss
Fallbeispiel Gebäude-/Wärmenetz
Sie besitzen eine alte funktionstüchtige Öl- oder Gasheizung und die Gemeinde in der Sie leben, plant in den nächsten Jahren ein Wärmenetz auf-/auszubauen. Warten Sie noch so lange, bis der „kommunale Wärmeplan“ für Ihre Gemeinde veröffentlicht wurde und sichern Sie sich einen Anschluss an das Wärmenetz. Ihr Wärmenetzanschluss wird in Abhängigkeit Ihres Einkommen mit bis zu 21.000 € gefördert.
Übrigens: Sollte in der Zwischenzeit Ihre bestehende Heizung kaputt gehen, können Sie diese bis zu einem Jahr durch eine provisorische Mietlösung ersetzen und die Mietkosten im Förderantrag geltend machen.
Haben Sie Interesse?
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